Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Kann eine Betroffenheit von streng geschützten Arten durch ein Vorhaben nicht ausgeschlossen werden, sind spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich. Im ersten Schritt untersuchen wir in einer Habitatpotenzialanalyse, ob und in welchem Umfang relevante Arten im Gebiet vorkommen.