Als erfahrener Dienstleister bringen wir die ökologischen und ökonomischen Interessen aller Beteiligten weitestmöglich in Einklang. Daher messen wir unsere Vorschläge für eine nachhaltige landschaftliche Entwicklung immer an den Zielen unserer Auftraggeber und an der Umsetzbarkeit in der Praxis.
Die artenschutzrechtlichen Regelungen sind zum Teil kompliziert: Habitationspotenzial-Analysen gehören genauso dazu wie Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen. BIOPLAN betreut Sie bei der Klärung, Einhaltung und Umsetzung.