Häufig fordert die Naturschutzbehörde im Rahmen des Artenschutzes ein mehrjähriges Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen. Dies gilt besonders bei CEF-Maßnahmen ("continuous ecological functionality"), welche die dauerhafte Sicherung der ökologischen Funktion sicherstellen sollen. Hier erwartet die Naturschutzbehörde regelmäßig einen Bericht über deren Zustand und Entwicklung. Wir dokumentieren die Entwicklung von Habitaten und Arten auf den Ausgleichsflächen, geben Hinweise zur Pflege/Optimierung und reagieren bei Fehlentwicklungen.