Monitoring Artenschutz

Monitoring stellt den Ausgleich sicher

Häufig fordert die Naturschutzbehörde ein mehrjähriges Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen. Dies gilt besonders bei CEF-Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzes, sogenannte "continuous ecological functionality-measures", Übersetzung etwa Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion. Hier erwartet die Naturschutzbehörde regelmäßig einen Bericht über deren Zustand und Entwicklung. Wir dokumentieren die Entwicklung von Habitaten und Arten auf den Ausgleichsflächen, geben Hinweise zur Pflege/Optimierung und reagieren bei Fehlentwicklungen. 

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Um all das müssen Sie sich nicht kümmern – denn das übernehmen wir gerne im Rundum-Sorglos-Monitoring-Paket für Sie.

 Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

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