Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen und Kompensation

Baurechtliche Eingriffsregelung 

Viele Bautätigkeiten greifen in die Natur und in das Landschaftsbild ein. Bereits in der ersten Phase des Bebauungsplanes findet die Eingriffsregelung Anwendung, die im Naturschutzrecht verankert ist. So gelingt es Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu minimieren. Falls dies nicht möglich ist, werden die Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes, die auch durchaus an einem anderen Ort stattfinden können, nach dem Verursacherprinzip kompensiert.  

Bereits in der bauleitplanerischen Abwägung wird über die Ausgleichsmaßnahmen Natur- und Landschaft entschieden und die Eingriffsregelung in den Bauleitplan eingearbeitet.

Das Baugesetzbuch schreibt für die Abarbeitung der Eingriffsregelung kein bestimmtes Bilanzierungsverfahren vor. In Baden-Württemberg arbeiten wir überwiegend mit dem Ökokontoverfahren des Umweltministeriums oder dem Biotopwertverfahren der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Durch die Arbeit in Rheinland-Pfalz und Hessen sind wir aber auch mit anderen Bilanzierungsverfahren oder Herangehensweisen, z.B. verbal-argumentativ, vertraut und richten uns nach den Anforderung der jeweiligen Kommune.

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zielt darauf ab Landschaft und Natur soweit wie möglich zu bewahren. Sind Eingriffe nicht zu vermeiden, werden sie durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird dann im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans abgearbeitet. In Baden-Württemberg ist hier, anders als beim baurechtlichen Eingriffs-Ausgleich, zwingend das Verfahren der Ökokontoverordnung anzuwenden.

Bioplan schafft den Ausgleich

Wir erstellen sowohl für die Abarbeitung der baurechtlichen als auch für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen, die den Ansprüchen der Naturschutzbehörden gerecht werden und mit intelligent geplanten Kompensationsmaßnahmen und -konzepten eine tragbare Gesamtlösung schaffen.

Daneben planen wir mit unserem Team aus Biologen und Planern Maßnahmen im Rahmen des speziellen Artenschutzes. (Artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept)

Um eine fachgerechte Herstellung der Maßnahmen zu gewährleisten, erstellen wir zu sämtlichen natur- oder artenschutzfachlichen Maßnahmen auch Ausführungspläne, stellen Ausschreibungsunterlagen zusammen und begleiten sie bei der Umsetzung durch Bauüberwachung oder ökologische Baubegleitung.

Im Zuge eines Monitorings dokumentieren wir die Entwicklung von Habitaten und Arten auf den Ausgleichsflächen, geben Hinweise zur Pflege/Optimierung und reagieren bei Fehlentwicklungen.

Referenzen

Beispiele aus der Praxis

Gewässerumgestaltung Mastbrunn Siegen in Marxzell

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 

Gewässerumgestaltung Mastbrunn Siegen in Marxzell

Externe Kompensationsmaßnahme „Meusertwiesen“ 

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